Mit dem neuen Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) droht ein massiver Eingriff in die Grundrechte. Das neue Bundesgesetz erlaubt die Installation von Bundestrojanern auf Computern und Mobiltelefonen, die Speicherung auf Vorrat aller Verbindungsdaten während 12 Monaten (E-Mail, Handy, IP-Adressen, usw.) sowie eine intrusive Überwachung der Mobiltelefonie mittels IMSI-Catchern. Der Plan des Bundes ist absolut unverhältnismässig, ja sogar ein Nachteil für den ICT-Standort Schweiz. Die Revision verdammt Anbieter dazu, ihre Kunden auszuspionieren und die Revision des BÜPF kann man auch “Anti-Swissness-Vorlage” bezeichnen. Wer dagegen ist, sich überwachen zu lassen, kann mit dieser Online-Petition ein Zeichen gegen die geplante Revision des BÜPF setzen, damit wir nicht Verhältnisse wie in Amerika mit PRISM haben, den die Schweiz braucht kein: Yes we scan!

Stopp BÜPF!

Die geplanten Massnahmen bringen nicht mehr Sicherheit, sondern die Gefahr des Missbrauchs persönlicher Daten im grossen Stil. Gemäss dem Bundesamt für Justiz wurde vieles im Zusammenhang mit der BÜPF-Revision missverstanden. Zudem gehe es beim Entwurf bloss um Massnahmen im Rahmen einer Strafverfolgung und nicht um eine präventive Überwachung. Mit dem Einsatz eines Staatstrojaners wolle der Bund lediglich sicherstellen, an strafrechtlich relevante Daten zu kommen, bevor diese vom Verdächtigen verschlüsselt würden. Auch die Schweizerischen Vereinigung zur Bekämpfung der Piraterie “Safe” äusserte sich, dass es in der Schweiz heute nur beschränkte rechtliche Grundlagen gibt, um gegen Urheberrechtsverstösse im Internet vorzugehen.

Das geplante Gesetz stellt aber aus Sicht diverser Experten die Bevölkerung unter Generalverdacht und kriminalisiere die Privatsphäre der Schweizer Bürger. Dazu kommt, dass der Staatstrojaner, den die Schweiz wohl eingekauft hat, vermutlich um einiges mehr kann, als rechtlich erlaubt ist. Die Bürger verliert so die Hoheit über seine Daten. Die SwiNOG Federation hat Grafiken zu Statistikdaten aus der Fernmeldeüberwachung veröffentlicht und bemerkt dazu: Dass die geplante BÜPF-Revision die Aufbewahrung von Telekommunikationsdaten von sechs auf zwölf Monate verlängern will, die vorliegenden Daten aber deutlich zeigen, dass dieser geplanten Verdoppelung der Aufbewahrungszeit der Telekommunikationsdaten gar keine tatsächlichen Bedürfnisse der Strafverfolgungsbehörden zu Grunde liegen. Bereits nach weniger als drei Monaten sind nämlich mehr als 80% der Daten-Abfragen erfolgt. Weitere Abfragen treffen nur noch sporadisch beim Dienst ÜPF ein. Die geplante Verdoppelung der Aufbewahrungszeit, die das Bedürfnis der Bürger nach Datenschutz massiv verletzt, hilft den Strafverfolgungsbehörden also in Tat und Wahrheit nur in ganz wenigen Fällen.

Die Grafik zeigt überdies, dass die meisten Abfragen (zu IP-Adressen) bereits in der ersten Woche gestellt werden. Die Vorratsdatenspeicherung stellt nicht nur bezüglich ihrer Wirksamkeit eine Verletzung der gebotenen Verhältnismässigkeit dar, sondern auch hinsichtlich der Vorhaltedauer. Die Aufteilung nach der Art der beim Dienst ÜPF angefragten Daten zeigt, wie wenig IP- und E-Mail-Adressen sowie Festnetznummern gebraucht werden: Diese drei Datentypen machen nämlich zusammen weniger als acht Prozent der gesamten Anfragen aus. Der absolute Löwenanteil der Anfragen betrifft die Zuordnung von Telefonnummern und Kunden im Mobilbereich. Was bedenklich stimmt, sind massive Vereinfachung der Überwachung mittels Verzicht auf die Genehmigung durch eine gerichtliche Instanz für viele Fälle, Ausdehnung der Verpflichtung der Provider zur flächendeckenden Speicherung aller Verbindungs- und Standortdaten sämtlicher Bürger auf Vorrat auf 12 Monate – mit dem erwünschten oder in Kauf genommenen Nebeneffekt, dass kleinere Provider ökonomisch vernichtet werden und nur wenige grosse, halbstaatliche Provider übrigbleiben werden und den Einsatz sogenannter “Staatstrojaner” zur Ausspähung sämtlicher Computeraktivität einer Person und all ihrer Passwörter und Zugangsdaten im Rahmen der Fahndung.

Es scheint als ob erst ein schlimmer konkreter Schadenfall eintreten muss, bis der Wert der Grundrechte im öffentlichen Bewusstsein wieder den Platz einnimmt, der ihm gebührt. Den die Tatsache, dass die NSA im Geheimen die Telekommunikationsdaten von Millionen von Amerikanern ohne begründeten Verdacht aufgezeichnet hat, stellt einen empörenden Machtmissbrauch dar, der eigentlich viel zu wenig grosse Wellen wirft. Dabei ist Snowdens Whistleblowing die Chance, die wesentlichen Bestandteile von etwas zurückzudrängen, was gleichbedeutend mit einem “Putsch der Regierung” gegen die Verfassung ist.


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